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Liefer- und Zahlungsbedingungen
All unsere Vertragsabschlüsse und rechtsgeschäftlichen Erklärungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen; abweichende Bedingungen des Käufers gelten nur im Falle unserer schriftlichen Anerkennung.
§ 1. VERTRAGSABSCHLUSS:
(1) Die Annahme von Bestellungen erfolgt grundsätzlich durch Auftragsbestätigung; wird eine Bestellung von uns nicht binnen 20 Tagen ab Zugang abgelehnt, gilt sie als angenommen.
(2) Auch nach Annahme behalten wir uns Modell- und Farbabänderungen vor, ohne dass dem Käufer daraus Ansprüche erwachsen.
§ 2. LIEFERUNG:
(1) Die Lieferfrist gilt mit dem Tag des Versandes als erfüllt. Die Liefertermine sind in Monatshälften angegeben und enden am 15. bzw. am letzten Tag des betreffenden Monats.
(2) Bei einem Lieferverzug gilt nach 22 Tagen Nachlieferfrist seit Ablauf der vereinbarten Lieferdekade der Rücktritt vom Vertrag als vollzogen, wenn nicht der Käufer vor Ablauf der Nachlieferfrist einen solchen Rücktritt ablehnt und Erfüllung des Vertrages verlangt. In diesem Falle hat der Verkäufer unverzüglich den verbindlichen Liefertermin zu nennen. Widerspricht der Käufer diesem Termin nicht unverzüglich, gilt dieser Termin als Fixtermin.
(3) Ebenfalls gilt der Rücktritt vom Vertrag als vollzogen, wenn der Verkäufer vor oder während der Nachlieferfrist den Käufer unter Nennung eines verbindlichen Liefertermins zur Erklärung darüber auffordert, ob er auf Vertragserfüllung zum genannten Fixtermin besteht und der Käufer sich nicht unverzüglich äußert oder eine Einigung über den Termin nicht zustande kommt.
(4) Anstelle der automatischen Nachlieferfrist von 22 Tagen gem. Absatz (2) kann der Käufer bei Verzug des Verkäufers diesem jederzeit eine Frist von 15 Tagen mit der Erklärung setzen, dass er die Erfüllung des Vertrages nach Ablauf dieser Frist ablehnt.
(5) Behinderung wegen höherer Gewalt oder behördlicher Maßnahmen gelten nicht als Verzug und berechtigen sowohl uns als auch den Käufer die Lieferungs- und Annahmefrist um die Dauer der Behinderung (längstens jedoch 3 Wochen) unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen zu verlängern.
§ 3. VERSAND/SONDERLEISTUNGEN:
(1) Der Versand erfolgt ab Fabrik auf Gefahr des Käufers frei Haus, wobei die Wahl des Lieferweges und der Versandart dem Verkäufer obliegt.
(2) Kleinsendungen werden entsprechend den Bestimmungen des „Konditionenkartells der Deutschen Schuhindustrie“ unfrei geliefert.
(3) Vom Käufer bestellte Sonderleistungen, z.B. besondere Verpackungsvorschriften, Versandarten, Produktkennzeichnungen etc., sind von diesem zu tragen.
§ 4. EIGENTUMSVORBEHALT:
(1) Gelieferte Waren bleiben bis zu deren Bezahlung im Eigentum des Verkäufers. Soweit gesetzlich zulässig, bleiben die gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen (gegenwärtige und künftige) aus der laufenden
Geschäftsbeziehung mit dem Käufer im Eigentum des Verkäufers. Saldoziehung
und Saldoanerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.
(2) Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren
(Vorbehaltsware) im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs weiter zu
veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind ohne Zustimmung des Verkäufers nicht zulässig. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer über jeden Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware (z.B. Pfändungen, Beschädigungen) unverzüglich zu unterrichten.
(3) Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltswaren tritt der Käufer hiermit sicherungshalber bis zum Ausgleich sämtlicher Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer alle die aus der Weiterveräußerung gegen den Erwerber erwachsenden Forderungen an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer kann die Einziehungsermächtigung widerrufen, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät, eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse eintritt, insbesondere wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt oder erklärt, sie einstellen zu wollen, oder sonst Hinweise vorliegen, die einen Forderungsausfall befürchten lassen. Der Käufer ist auf Verlangen des Verkäufers verpflichtet, über alle gemäß dieser Ziffer abgetretenen Forderungen Auskunft zu geben.
(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung fälliger Forderungen, ist der Verkäufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware heraus zu verlangen. Im Falle einer Insolvenz oder sonstiger Sanierungsverfahren ist der Verkäufer berechtigt, auf sämtliche von ihm gelieferten Waren Zugriff zu nehmen.
§ 5. GEWÄHRLEISTUNG/REKLAMATION:
(1) Die Rüge sichtbarer Mängel hat schriftlich zu erfolgen. Sie ist innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Ware zu erheben und zu begründen.
(2) Bei versteckten Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Die beanstandete Ware darf nur mit Einwilligung des Verkäufers und frei zurückgesandt werden, es sei denn, dass der Verkäufer nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen auf die Mängelrüge eingegangen ist. Im Falle berechtigter Reklamationen vergütet der Verkäufer dem Käufer die angefallenen Portokosten.
(4) Ergibt unsere Prüfung, dass die Reklamation berechtigt ist, werden wir nach unserer Wahl innerhalb von 15 Arbeitstagen entweder eine kostenlose Ersatzlieferung zum Versand geben oder eine entsprechende Gutschrift ausstellen.
Bei Reklamationen von Einzelpaaren durch den Endverbraucher ist der Käufer berechtigt, dem Kunden ein Ersatzpaar auszufolgen, wenn die Beanstandung klar ersichtlich auf einen Fabrikations- oder Materialfehler zurückzuführen ist. Im Zweifelsfalle ist das reklamierte Paar an uns einzusenden und die Stellungnahme desselben innerhalb von 15 Tagen ausschließlich des Postweges abzuwarten.
(5) Weitere Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen. Dies betrifft vor allem auch die Berechnung jeder Art von Bearbeitungsgebühren für Reklamationen. Schadenersatzansprüche bestehen nur im Falle krass grober oder vorsätzlicher Sorgfaltsverletzung.
Schutzpflichten zugunsten Dritter aus diesem Vertrag sowie Haftung für unternehmerische Sachschäden sind ausgeschlossen.
(6) Nimmt der Verkäufer von ihm gelieferte Waren wegen Inanspruchnahme des Eigentumsvorbehaltes, wegen Zahlungsschwierigkeiten des Käufers oder aus sonstigen Kulanzgründen zurück, ist der Verkäufer berechtigt, diese Waren zu dem Wert gutzuschreiben, zu dem er diese anderwertig verkaufen kann.
§ 6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:
(1) Rechnungen werden auf den Tag der Lieferung der Ware ausgestellt; bei vorzeitiger Lieferung gilt der vereinbarte Liefertermin als Ausstellungstag.
(2) Bei Zahlung in verlustfreien Kassen gelten folgende Konditionen:
- innerhalb 10 Tagen dato Faktura mit 3% Skonto
- innerhalb 30 Tagen dato Faktura netto.
Als Zahlungstag ist der Tag anzusehen, an dem vom Käufer die Zahlung nachweislich abgesandt ist.
(3) Die Fälligkeit des vertraglich festgelegten Entgelts wird durch die Geltendmachung behaupteter Garantie-, Gewährleistungs-, Schadenersatz-, Produkthaftungs- oder sonstiger Ansprüche nicht aufgehoben.
Insbesondere steht dem Kunden wegen derartiger Ansprüche keinerlei Recht auf Zurückhaltung der Zahlung oder Aufrechnung zu.
Forderungen aus anderen Geschäftsfällen können nur nach deren rechtskräftiger gerichtlicher Feststellung oder im Falle unseres Anerkenntnisses gegen unsere Ansprüche aufgerechnet werden.
§ 7. ZAHLUNGSVERZUG:
(1) In Falle eines Zahlungsverzuges gelten der Ersatz sämtlicher Mahn- und Inkassokosten, sowie Verzugszinsen in Höhe des von der EZB festgelegten Richtsatzes (= 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz).
(2) Kommt der Käufer mit einer fälligen Zahlung aus laufenden oder früheren Abschlüssen in Rückstand oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein oder besteht keine ausreichende Versicherungsmöglichkeit bei einer Kreditversicherung, so ist der Verkäufer nach seiner Wahl berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten oder für die weiteren Lieferungen Barzahlung oder Sicherstellung vor Ablieferung der Ware zu verlangen, ohne dass es einer vorherigen Nachfristsetzung bedarf.
§ 8. ONLINEVERKAUFSPLATTFORMEN DRITTER:
Der Käufer darf die Waren jeweils nur mit vorheriger schriftlicher Einwilligung des Verkäufers über einzelne Onlineverkaufsplattformen Dritter anbieten bzw. verkaufen. Der Verkäufer darf die Einwilligung nur aus wichtigem Grund versagen, etwa wenn dies die Wahrung des Images und/oder der Qualität der Ware und/oder der Marke des Verkäufers erfordert. Für den Fall einer Zuwiderhandlung des Käufers gegen die vor genannte Verpflichtung, behält sich der Verkäufer jedwede Abwehransprüche, wie Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche, aber auch Schadenersatzansprüche gegen den Käufer vor.
§ 9. ALLGEMEINES:
(1) Die Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden unterliegt österreichischem Recht. Die Anwendung internationaler Kaufrechtsabkommen ist ausgeschlossen.
(2) Ist eine der vorstehenden Bedingungen aus irgendeinem Grund ungültig, wird dadurch die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen nicht berührt.
(3) Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.
(4) Erfüllungsort ist unser Firmensitz.
(5) Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das jeweils sachlich zuständige Gericht unseres Firmensitzes vereinbart.